Claus Borgeest – Das Kunsturteil

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Cover Das Kunsturteil

Claus Borgeest: Das Kunsturteil. Wiederaufnahme eines Verfahrens.

Fischer Taschenbuch, Frankfurt/M. 1979, ISBN 3-596-23602-9 (Nicht mehr lieferbar.)

Eintrag DNB: http://d-nb.info/800226488

Versuch, Kunst, genauer den Kunststatus, rational aus bestehenden Kunstwerken zu begründen. Der Versuch scheitert.

Wir stehen vor der aparten Tatsache, daß es einen Kunstbetrieb gibt, in dessen Mittelpunkt sogenannte Kunstwerke stehen, denen die höchsten Wirkungen zugeschrieben werden, aber ohne daß ein alle Kunstwerke durchdringendes Prinzip erkennbar wäre, ohne daß sich belangvolle Merkmale nennen ließen, die allen als echte Kunstwerke angesehenen Werken eigen sind.

==> Kurzfassung der Thesen als Faksimile PDF

Artikel in diesem Blog, die auf das Buch Bezug nehmen

  1. Ist Kunst begründbar?
  2. Warum fragen wir die Künstler nicht einfach?
  3. Kunst nach der Religion
  4. Welchen Sinn hat Kunst?
  5. Die Documenta der Gesellschaft
➤ Thesen Kurzfassung


1. Entweder gibt es Kunst, oder es gibt Kunst nicht.

1. 1. Wenn es Kunstwerke nicht gibt, so kann der Kunstbegriff nur einen Mythos bezeichnen. Unter diesen Umständen wären Kunstwerke allenfalls Belege für den Glauben an die Kunst und ihre Wirkungen, der zum Gegenstand eines ei\enen Interesses werden kann.

1.2. Wenn es aber Kunst gibt, so muß Kunst von Nicht-Kunst unterscheidbar sein.

2. Wenn Kunst von Nicht-Kunst unterscheidbar ist, so muß es Regeln geben, nach denen diese Unterscheidung möglich ist; denn Unterscheidungen, die nicht auf Regeln beruhen, sind willkürliche Urteile ohne jedes überindividuelle Geltungsrecht.

2.1. Diese Regeln, nach denen Kunst von Nicht-Kunst unterscheidbar ist, sind entweder veränderbar oder nicht veränderbar.

2.1.1. Wenn diese Regeln veränderbar sind (je nach Künstlerabsicht, Schute, Kunststil, Kunsttheorie usw.), dann gibt es keine Kunst, sondern allenfalls verschiedene Künste. Es wäre weder möglich noch sinnvoll, z. B. Kunstwerke verschiedener Richtungen einer "Hochkunst" zuzuordnen und von niederer Kunst oder Nicht-Kunst zu unterscheiden. Ein Kunstwerk wäre dann lediglich in der Hinsicht zu beurteilen, wie rein oder wie anstoßgebend es eine Absicht, eine Schule, einen Stil oder eine Theorie repräsentiert.

2.1.2. Wenn diese Regeln aber nicht veränderbar sind (und wenn es folglich Kunst und nicht nur verschiedene Kunstrichtungen gibt), so iäre man darauf angewiesen, provisorisch den Begriff der "Qualität" (im Sinne von Güte, nicht von Provenienz) einzuführen, der eben der Maßstelür Kunst ist, so daß alle der Kunst zugehörig erachteten oder kunstverdächtigen Werke an diesem Maßstab meßbar werden.

2.2. Der Begriff der "Qualität" kann nur ein Provisorium oder ein Kürzel für mehrere Merkmale sein, die einem Objekt eigen sind. Seine sinnvolle Anwendung setzt einen Konsens voraus (d. h. eine Übereinkunft darüber, was Qualität an einem Objekt ist). Außerhalb dieses Konsens ist es ein Leerwort und muß die stete Ursache von Mißverständnissen sein. Dieser Konsens, der als ein Bündel verbindlicher Erwartungen den Qualitätsbegriff erst mit Sinn füllt, ist entweder bewußt und begriffsfähig oder unbewußt und begriffslos.

2.2.1 Ein artikulierter Qualitätsbegriff würde es sehr erleichtern, ein sicheres Kunsturteil zu fällen und zu begründen; es ist jedoch kein rationaler Qualitätsbegriff vorstellbar, der deutlich Kunst von Nicht-Kunst scheidet und gleichzeitig allen der Hochkunst (z. B. der Museumskunst) zugeschriebenen Werken gerecht werden könnIe. Wer zum Beispiel Leonardo und Dürer für die unübertroffenen Künstler hält, für den gilt vermutlich die Regel, es komme in der Kunst darauf an, die Erscheinungswelt mit unbestechlicher Objektivität abzuspiegeln. Wenn jemand van Gogh, Picasso und Kandinsky für große Küneer hält, so vermutlich darum, weil er von der "Regel ausgeht, Kunst habe vor allem optische Ausdrucksmöglichkeiten zu finden. Wer Käthe Kollwitz, Renato Guttuso und George Grosz für große Künstler hält, geht vermutlich von der Regel aus, daß politisches Engagement und Gesellschaftskritik eine wesentliche Funktion der Kunst ist (2.1.1).

2.2.2. Ähnliche Kriterien müßten auch für einen unbewußten, nicht-artikulierten Qualitätsbegriff gelten, dem ein Qualitätsgefühl als Urteilsinstanz gegenüberzustehen hätte, denn auch ein nach einem unbewußten Qualitätsgefühl gefälltes Urteil beruht - wenn es nicht willkürlich ist - auf Regeln (2).

3. Wenn diese Qualität und vor allem das Qualitätsgefühl nicht artikuliert sind, so besagt das nicht, daß sie nicht artikulierbar sind. Gewiß kann ein Gefühl eine dumpfe, unmittelbare, die Vernunft umgehende und der Begriffe nicht bedürfende Erlebnisweise sein. Es ist aber - wenigstens teilweise - erklärbar. Von den Gefühlen der Trauer, der Freude, des Mitleids, der Liebe, der Schuld, der Enttäuschung, der Reue läßt sich - zumindest annähernd -sagen, worauf sie beruhen.

3.1. Es wäre schwer zu verstehen, weshalb von allen Gefühlen gerade ein "Qualitätsgefühl", das also affektarm ist und ein distanziertes, urteilendes Verhältnis zum Gegenstand der Beurteilung voraussetzt, besonders schwer erklärbar sein soll.

3.2. Für eine Wissenschaft, deren Objekt die Kunst ist, müßten die Fragen nach der Urteilsinstanz, die für die Unterscheidung von Kunst und Nicht-Kunst zuständig ist, und ihrem Beurteilungsschema, nach dem diese Unterscheidung getroffen wird, von zentralem Interesse sein; denn diese würden auch erklären, was Kunst ist oder sein soll und worauf es bei der Kunst eigentlich ankommt.

4. Ich komme auf den Satz 2 zurück, nach dem es - wenn Kunst von Nicht-Kunst unterscheidbar ist - Regeln geben muß, mit deren Hilfe diese Unterscheidung vorgenommen werden kann - gleichgültig, ob diese Regeln bewußt sind oder nicht.

4.1. Wenn diese Regein nicht bewußt sind, sondern vermöge eines Qualitätsgefühls gefällt werden, und wenn Gefühle im allgemeinen - wenigstens annähernd - erklärbar sind, das Qualitätsgefühl aber als nicht erklärbar angesehen wird, so verlagert sich das Problem auf die Frage, warum es als unerklärbar angesehen wird: Entweder ist dieses urteilende Qualitätsgefühl wirklich unerklärbar, oder es hindert eine Scheu, es zu erklären, oder es besteht ein Interesse, das Qualitätsgefühl für unerklärbar zu erklären.

4.1.1. Für die Meinung, Kunstqualität und das urteilende Qualitätsgefühl seien wirklich unerkiärbar, könnte man sich auf den vielzitietden kantischen Satz berufen, das Schöne gefalle allgemein ohne Begriff, der ebenso gut auf die Kunst anwendbar ist. Aber Kant mußte sich sagen lassen, daß die Allgemeinverbindlichkeit von Geschmacksurteilen jeder Erfahrung widerspricht. Geschmacksurteile werden gefällt in Abhängigkeit von individuellen oder kollektiven Erfahrungshintergründen. Zum anderen trifft begriffslose Wahrnehmung auf alle Empfindungen zu und ist kein Monopol der Schönheit oder Kunst. Und schließlich ist, wenn etwas "ohne Begriff" gefällt, nicht gesagt, daß sich dafür nicht Begriffe finden ließen (3.1) und daß diese Unterscheidungen oder Urteile in einem der Vernunft völlig unzugänglichen Reservat gefällt werden.

4.1.2. Wenn wir davon ausgehen müssen, daß Menschen eine Scheu haben, das Qualitätsgefühl (und damit das Kunstphänomen) zu erklären, so kann diese Scheu nur das Ergebnis einer kulturell eingesetzten Tabu-Angst sein. Eine solche Inschutznahme vor rationaler Zudringlichkeit wäre ein für die Denkungsart unseres Jahrhunderts anachronistisches Phänomen. Nach historischer Erfahrung und nach ethnologischer Umsicht wäre zu vermuten, daß das Schutzobjekt ein konstitutiver Bestandteil unserer Weltorientierung und der davon abhängigen Wertordnung und Lebensregelung ist. Die Aufklärung dieser Zusammenhänge müßte geeignet sein, neue oder deutlichere Einsichten nicht nur über die Kunst, sondern über unser gesamtes Daseinsverständnis zu vermitteln.

4.1.3. Wenn ein Interesse besteht, das Qualitätsgefühl für unerklärlich zu erklären, so kann es nur ein ökonomisches oder ein Geltungsinteresse sein. Diese Interessen müssen auf Gründung oder Bewahrung der Kunstverehrung (4.1.2) bedacht sein. Wenn dies gelingt, wird der Künstler zu einem das Sein durchschauenden oder erahnenden Wesen und der Kunstkenner zu einem an solchen Einsichten Teilhabenden.

5. Wenn es den Kunstbegriff gibt, ohne daß sich sagen ließe, woran Kunstwerke erkennbar sind -

wenn es keine Möglichkeit gibt, z. B. an Holbeins Porträts, Michelangelos Monumenten, Boticellis Engeln, Corregios Elfen, Rubens' Szenarien, Chardins Genres, Böcklins Toteninseln, Monets Ruderszenen, Degas' Tänzerinnen, van Goghs Brückenlandschaften, Picassos Demoiselles, Kandinskys Kompositionen, Mondrians Tableaux, Klees Viadukten und Warhols Marilyns eine besondere und gemeinsame Eigentümlichkeit nachzuweisen, die außer-künstlerischen Bildwerken fehlt -

wenn andererseits solche Werke als Ausdrucksformen künstlerischer Absichten oder historisch bedingter Denkungsarten durchaus verstehbar und nachvollziehbar sind-

wenn die für solche Werke erhobenen Ansprüche, sie ließen den Betrachter über sich selbst etwas wissen, was sonst nicht erfahrbar ist, oder sie seien oder gewähren erhellende Durchblicke auf den unbekannten Grund alles Seienden, bei nüchterner Betrachtung nicht eingelöst werden können -

und wenn andererseits solche subjektiven Erlebnisse als keineswegs ungewöhnliche, wenn auch unzeitgemäße Halluzinationsresultate eine Erklärung finden -

so bleibt nur der Ausweg, daß die Kunst die kultische Erhöhung einer Daseinsordnung ist, deren Geltung und Autorität auf Undurchschaubarkeit angewiesen ist. Das Ansehen der Kunstwerke als Sonderleistungen menschlichen Geistes, in denen die Grenzen der Rationalität überschritten sind, läßt diese als ebenso bedeutungs- und geheimnisvoll erscheinen wie die Seligkeit verheißenden Mysterien in der Antike und das durch göttliche Offenbarung zugängliche, aber nie ganz enthüllbare Glaubensgeheimnis im Mittelalter. Kunst, Kunstschaffen, Kunstbetrachtung, Kunstverehrung treten damit ein in die Gebiete der Religionsgeschichte, der Mythologie, der Psychologie, der Soziologie und der Psychiatrie.


  

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