Neulich fragte mich der Kollege A., ob ich nicht eine Idee hätte, was man mit Flüchtlingen machen könnte?
Ich: Wieso?
Nun, meinte er, er müsste jetzt einen Antrag fürs nächste Jahr schreiben, und er hätte Angst, keine (staatliche) Förderung zu erhalten, wenn er nicht irgendwas mit Flüchtlingen machte.
Daraufhin sagte ich: Die Kunst ist frei. Ich mach, was ich will.
Ich weiß nicht, ob ihn meine Antwort überzeugt hat, jedoch zeigt diese kleine Anekdote, wie es um das Antragswesen bestellt ist.
Zu einer treffenden Beschreibung dieses Systems fand schon vor einiger Zeit eine Autorin der Berliner Gazette die Formulierung: Man macht nicht der Kunst einen Antrag, sondern dem Betrieb.
Staatliche Kulturfinanzierung sollte idealerweise frei von Vorgaben sein und allein darauf abzielen, der Kunst die ihr notwendige Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Leider ist genau das Gegenteil der Fall. Staatliche Behörden, Einrichtungen und Stiftungen haben eigene, politisch bestimmte Agenden, wie zum Beispiel die Instrumentalisierung der Olympia-Bebwerbung durch die Hamburger Kulturbehörde nahelegt.
Auch wenn zweifelhaft sein mag, dass es auf Seiten der kulturfinanzierende Institutionen eine besondere Präferenz für das Thema ‚Flüchtlinge‘ geben könnte, legt das erwähnte Gespräch am Tresen nahe, dass Künstler wenigstens Angst haben, es könnte eine solche Vorliebe vorhanden sein.
En passant steht damit auch die Forderung der TTIP-Gegner auf wackeligen Füßen, man dürfe die Kultur nicht allein dem freien Marktgeschehen überlassen. Warum sollte es ihr darin schlechter gehen, wenn sie schon im staatlichen System bedrängt wird?