Neuerlicher Vorschlag zur Abschaffung der Einheitsgemeinde

Karte mit Vorschlag zur Abschaffung der Einheitsgemeinde --- hamburg-1

Hamm Nord, Hamm Süd

Als Stadtstaat kennt Hamburg keine weiteren selbständigen administrativen Einheiten auf kommunaler Ebene. Die Bezirke Hamburgs sind nur pro forma selbständig.

Auf den Seiten des Altonaer Manifests ist dazu folgendes beschrieben:

Mit dem „Gesetz über Groß-Hamburg“ von 1937 verlor u.a. Altona seine kommunalen oder städtischen Rechte. Jegliche kommunale Verwaltung dezentraler Art wurde durch die Einführung der „Einheitsgemeinde“ vernichtet.

Auch bei der Neuordnung der kommunalen Verwaltung 1948/49 und im Bezirksverwaltungsgesetz von 1978 wurden den Bezirken keine echten kommunalen Rechte zugestanden. In der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 4, Abs. 1 heisst es nach wie vor:

„In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit NICHT getrennt.“

Hamburg ist eine „Einheitsgemeinde“. Das heißt, dass die Beschlüsse der Bezirke nur empfehlenden Charakter haben. Wenn der Bezirk – die Bezirksversammlung – etwas beschließt, hat der Senat die Möglichkeit, diesen Beschluss zu ändern oder gar aufzuheben.

So konnten in Hamburg eine ganze Reihe von erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden per Senatsentscheidungen ausgehebelt bzw. evoziert werden. Die Bürgerbegehren zum Erhalt des Bismarckbads, Langenhorn 73 und der Altonaer Kleingärten sind noch gut in Erinnerung.

Die Initiative Altonaer Manifest will das Selbstbestimmungsrecht der Bezirke stäreken. Mehr dazu http://www.altonaer-manifest.de/buergerbegehren-argumente.php#erklaerung

  

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