Schlagwort-Archiv: kunstbetrieb

Beiträge zum Thema Kunstbetrieb. Als Gesamtheit aller Aktionen und Akteure der Kunst. Manchmal auch Kunstsystem genannt. Nicht synonym mit Kunstmarkt.

Auf Distanz zur Welt – Welchen Sinn hat Kunst?

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Jenseits des Gewöhnlichen – wie Kunst, so das Bier

Wenn Kunst unerklärlich und geheimnisvoll wirkt, dann ist das kein Mangel, sondern Ausdruck ihrer Grundverfassung, die auf Abstand zur Welt geht und daraus Sonderrechte für sich fordert.

Auf meine Untersuchungen zur Kunst als eine der Religion nahestehende Praxis ergibt sich ganz zwangsläufig und aufdringlich die Frage, warum sich die Kunst durch eine solche Kritik unberührt zeigt.

Wie ist es erklärbar, dass Kunst trotz fehlender rationaler Begründung weiterhin existiert und durch den Mangel an Begründung nicht in Frage gestellt wird?

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Was Kunst vermag

Was Kunst vermag, erläutert Alain de Botton am Beispiel Prousts.

So sei der große Künstler in der Lage, Sachverhalte und Gefühle besser als der Normalmensch zum Ausdruck zu bringen, auf dass jener sich vermittels der Leistung des Künstlers selbst genauer kennenlernen könne.

Der Künstler wäre demnach eine Art Sprach-Techniker, der durch seine besondere Ausdrucksfähigkeit verborgene Bedeutungen der Allgemeinheit zugänglich machte.

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Kunst nach der Religion

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Genieß das Leben. Es gibt keine Kunst.

Kunst lässt sich nicht beweisen. Welche Folgen erwachsen dieser Erkenntnis? Drei Antworten nach den Gedanken des Kunstkritikers Claus Borgeest.

In seiner Schrift „Das Kunsturteil“ glaubt Claus Borgeest gezeigt zu haben, dass es keine rationale Begründung für den Kunststatus eines beliebigen Werkes geben könne. Infolgedessen bleibe Kunst nur Glaubenssache und ähnele damit der Religion.

Seine Argumentation verläuft in aller Kürze so: für Kunst braucht es Kunstwerke, und diese müssten Eigenschaften aufweisen, die sie von anderen Gegenständen des Alltags unterschieden. Da diese Eigenschaften aber niemals sicher (kausal oder wenigstens hinreichend streng) als kunstwirksam zu bestimmen seien, bliebe der Kunststatus des betreffenden Werkes offen und unabwägbar.

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